Beschluss des GBA erleichtert zukünftige Abrechunung und ist seit 24.04.2024 in Kraft
Der GBA hatte am 18.01.2024 beschlossen, dass die Fluoridierung ab dem 34. Lebensmonat zusammen mit der FU 2 durchgeführt werden kann, unabhängig vom Kariesrisiko. Diese Maßnahme wird die Zahngesundheit von Kindern verbessern und die Abrechnung für Zahnärzte erleichtern.
Die FLA kann ab sofort unabhängig vom Kariesrisiko 2x pro Kalenderhalbjahr erbracht werden.
Merke: Fluoridgaben sind nur mit Einwilligung der Eltern möglich. Lassen Sie sich deshalb die Gabe von Fluorid durch Erziehungsberechtigte schriftlich bestätigen.
