Zahnersatz: Neuer ZE-Punktwert ab 1. Januar 2026
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben die Erhöhung des ZE-Punktwertes nach § 57 Abs. 1 SGB V um 4,78 Prozent ab dem 1. Januar 2026 vereinbart.Ihe Website muss den Anforderungen der EN 301 549 entsprechen
rAb dem 1. Januar 2026 beträgt der Punktwert für Zahnersatz 1,1844 Euro 1
Die Festzuschüsse werden aufgrund der Erhöhung des ZE-Punktwertes zum 1. Januar 2026 entsprechend angepasst. Der neue ZE-Punktwert sowie die neuen Festzuschussbeträge sind bei allen Heil- und Kostenplänen ansetzbar, die ab 1. Januar 2026 ausgestellt werden.
Quelle: LZK-Baden Württemberg
