Einführung des E-Rezepts zum 01. Januar 2024
BZÄK
Vor der bundesweiten Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar 2024 hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ein Erklärvideo mit Erläuterungen für die Zahnarztpraxen bereitgestellt. Die Themenseite der KZBV bietet weitere wichtige Informationen zum E-Rezept.
I„Die Zeit bis zum Jahreswechsel sollten Zahnarztpraxen nutzen und sich auf die Einführung des ERezepts in ihre Praxisabläufe vorbereiten“, empfiehlt die KZBV. Dazu dient zum Beispiel das kompakte Erklärvideo mit Erläuterungen zu Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der digitalen Anwendung „E-Rezept“. Es werden konkrete Anwendungsszenarien und Vorteile im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung illustriert.
Zudem bietet die KZBV-Präsentation „Das E-Rezept kommt“ (im PDF-Format) die Möglichkeit, sich innerhalb von knapp 15 Minuten darüber zu informieren, was für die Praxis zu tun ist und wie der aktuelle Stand beim E-Rezept ist. Hier gehts zum Link
Quelle: BZÄK
