Europäisches Parlament: Ausschuss spricht sich für Verlängerung von Dentalamalgam bis 2027 aus

Europäisches Parlament: Ausschuss spricht sich für Verlängerung von Dentalamalgam bis 2027 aus

Die EU-Kommission hat einem Verbot von Amalgam bis 2025 vorbereitet. Im EU-Parlament wird nun ein Änderungsantrag diskutiert, der unter anderem eine Übergangslösung für den
schrittweisen Ausstieg erst bis 2027 vorsieht.

Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission sieht das Verbot der Herstellung, Ausfuhr und Verwendung von Dentalamalgam ab dem 1. Januar 2025 vor (siehe Gesundheitstelegramm vom
27. Juli 2023). Der Entwurf liegt aktuell zu Beratungen im Europäischen Parlament. Dort muss die Verordnung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens genehmigt werden. Aus dem zuständigen Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittel (ENVI) ist nun ein Änderungsantrag bekannt geworden. Der Entwurf sieht u.a. diese vier Punkte vor:

  • Eine Übergangsfrist für den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Zahnamalgam, „um den Zahnärzten die Möglichkeit zu geben, sich auf die neuen Techniken einzustellen“.
  • Eine angemessene Erstattung für quecksilberfreie Alternativen, „um die sozioökonomischen Auswirkungen einer Umstellung auf quecksilberfreie Füllungen auf die Kosten der zahnärztlichen Versorgung für Patienten und Zahnärzte zu begrenzen“.
  • Ein Aufschub des Verbots der Verwendung und der Ausfuhr ab dem 1. Januar 2027.
  • Die Prüfung von Folgen eines Herstellungsverbots für Patientengruppen, die aufgrund spezifischer Erfordernisse auf Amalgamfüllungen angewiesen sind.

Beschluss der KZBV: Erhalt von Dentalamalgam

Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hatte sich am 9. November 2023 für den Erhalt von Dentalamalgam ausgesprochen. Der Beschluss macht deutlich, dass das geplante Verbot ab dem 1. Januar 2025 gravierende Auswirkungen auf die zahnmedizinische Versorgung haben würde: „Ein Wegfall von Dentalamalgam würde die Versorgung insbesondere von vulnerablen Patientengruppen deutlich erschweren. Entgegen der Behauptung der EU-Kommission stehen derzeit keine mit ausreichender Evidenz hinterlegten Alternativmaterialien für alle Versorgungsformen zur Verfügung. Um diese Wissenslücke zu schließen, sind weitere Forschungsaktivitäten unumgänglich, deren Ergebnisse erst in einigen Jahren vorliegen können. Zur Finanzierung sind die erforderlichen Drittmittel auch durch politische Entscheidungsträger zur Verfügung zu stellen.“

 Quelle: KZV BW