Gewinnung von Blut und Herstellung sowie Anwendung von Blutprodukten in der Zahnheilkunde
BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER
Gewinnung von Blut und Herstellung sowie Anwendung von Blutprodukten in der Zahnheilkunde
Im Transfusionsgesetz (TFG) wurde der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) der Auftrag erteilt, den allgemein anerkannten Standard für Anwendungen von Blut und Blutprodukten im Bereich der Zahnheilkunde in einer Richtlinie zu beschreiben.
Die BZÄK hat mit der „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und zur Herstellung sowie Anwendung von Blutprodukten in der Zahnheilkunde“ gemäß TFG den allgemein anerkannten Standard festgestellt. Dies erfolgte im Einvernehmen mit der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI).
Die Richtlinie legt für die Zahnheilkunde die Standards für die Blutgewinnung, die Herstellung von Blutprodukten (PRP/PRGF; PRF), die Dokumentation, den Umgang mit nicht angewendeten Blutprodukten, Zwischenfälle sowie unerwünschte Reaktionen und das Qualitätsmanagement inklusive der Qualitätssicherung fest. Die im Bundesanzeiger bekanntgemachte Richtlinie finden Sie hier über die Webseite der BZÄK.
Die Herstellung von Blutprodukten in der Zahnheilkunde ist als Arzneimittelherstellung gemäß § 67 Arzneimittelgesetz (AMG) der zuständigen Landesbehörde vor Aufnahme der Tätigkeit durch die/den Praxisinhaber*in anzuzeigen. Das „Formular zur Anzeige nach § 67 AMG zur erlaubnisfreien Herstellung von Arzneimitteln“ beim zuständigen Regierungspräsidium steht Ihnen hier bereit.
Quelle: LZK BW
