„Wie die Praxen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Angriff nehmen!“

„Wie die Praxen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Angriff nehmen!“

„Wie die Praxen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Angriff nehmen!“

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist zum 28. Juni in Kraft getreten!
Was ist zu tun? h Ihe Website muss den Anforderungen der EN 301 549 entsprechen

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  • Ihre Website muss den Anforderungen der EN 301 549 entsprechen.
  • Sie müssen eine barrierefrei zugängliche „Erklärung zur Barrierefreiheit” auf Ihrer Internetseite veröffentlichen. Diese Erklärung enthält Informationen darüber, wie Sie die Barrierefreiheit sicherstellen, sowie über die Teile Ihrer Website, welche (noch) nicht barrierefrei sind.
  • Ihre Internetseite muss eine Kontaktmöglichkeit bieten, mit der Nutzer*innen Barrieren melden können.

Wann ist eine Wrbseite barrierefrei?

  • Menschen mit einer Sehbehinderung können Texte oder Formularfelder schlecht erkennen, wenn sie sich nur gering vom Hintergrund abheben.
  • Gehörlose und schwerhörige Menschen können Videos nicht nutzen, wenn sie keine Untertitel enthalten.
  • Blinde Menschen können Webseiten nicht richtig nutzen, wenn Bilder, Formulare und Buttons nicht textlich beschrieben sind.

Wer hilft uns bei der Umsetzung?

Es setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen auf nationaler Ebene um und verpflichtet Praxen, bestimmte Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Wirtschaftsleben zu gewähr-leisten.

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg setzt auf mehr soziale Verantwortung und hat einen Rahmenvertrag abgeschlossen, um allen Kammermitgliedern den Zugang zu barrierefreien Lösungen zu ermöglichen.

Zum 1. August 2025 hat die LZK einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der den Praxen ermöglicht, die Leistungen zu vergünstigten Konditionen bzw. einem Rabatt von 20 Prozent in Anspruch zu nehmen. Die LZK ist der Auffassung, dass die digitale Barrierefreiheit nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben umgesetzt werden sollte, sondern vielmehr ein soziales Thema ist, das allen Menschen zugute-kommen sollte, die Ihre Praxiswebseiten besuchen.

Quelle: LZK-Baden Württemberg