Zum 01.01.2024 steigt der Punktwert für die Behandlung von Unfallversicherten um 4,22 Prozent
Ab dem 01.01.2024 gibt es mehr Honorar für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten: Der Punktwert wird für das Jahr 2024 um 4,22 Prozent erhöht ‒ von 1,41 Euro auf 1,47 Euro. Darauf haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Gremien der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger geeinigt. Die Vereinbarung liegt unterschrieben vor; deshalb greift die Erhöhung ab dem Jahreswechsel.
Entsprechend wird auch die Gebühr für den Bericht Zahnschaden auf 23,74 Euro erhöht. Für die Erstattung der Berufskrankheitenanzeige wird nun eine Gebühr von 18,86 Euro vergütet. Das sind hier 5 Prozent mehr. Darüber hat die KZBV per Rundschreiben vom 29.11.2023 informiert.
Die KZVen werden das neue Abkommen für 2024 im Rundschreiben-Service zur Verfügung stellen. Daraus ergeben sich die konkreten neuen Preise für die einzelnen Leistungen des Gebührenverzeichnisses für Zahnersatz und Zahnkronen.
